Mitwirkung im Prozess

Die Revision der Ortsplanung gliedert sich gemäss Vorgaben des Raumplanungsgesetzes und der kantonalen Baugesetzgebung in zwei Teile:

In der ersten Phase werden Konzepte und Strategien für die Entwicklung der Stadt erarbeitet und in einem breiten Mitwirkungsprozess mit der Bevölkerung, den Quartieren, den Interessengruppen und der Politik diskutiert. Als Zeithorizont für die Überlegungen gilt das Jahr 2040. Die Mitwirkung erfolgt als Dialog zwischen Behörden, Experten, Bevölkerung und Interessengruppen. Nach diesem Prozess bereinigt und beschliesst der Stadtrat die Strategie und unterbreitet sie dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnisnahme.

In der zweiten Phase werden die Bauordnung, der Zonenplan und die entsprechenden Reglemente in zwei Lesungen überarbeitet und vom Grossen Gemeinderat beraten und verabschiedet. Zu beiden Lesungen erfolgt eine öffentliche Auflage, bei der die Stimmberechtigten durch Einwendungen, respektive Beschwerden, formell mitwirken können. Nach der politischen Beratung werden die Dokumente der Bevölkerung zur Abstimmung unterbreitet.